
In den ersten Jahren ist die Aufenthaltsberechtigung der Person aus einem Drittstaat an die gelebte Beziehung zur hiesigen Person gebunden. Die wegen der Liebe in die Schweiz gekommen Person hat ihre Familie und Freunde verlassen, den sozialen Status aufgegeben und muss hier ganz neu beginnen: die Sprache lernen, ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen oder gar eine neue Ausbildung beginnen, oft mit einem unbefriedigenden Brotjob Vorlieb nehmen. In den meisten Fällen besteht dadurch, zumindest in der Anfangszeit, eine finanzielle Abhängigkeit. Dies macht aus dem Liebespaar sehr ungleiche Partner. Tipps zum Umgang mit der objektiv schwierigen Situation.
Kurzer Input zur rechtlichen und objektiven Situation der ersten Jahre. Anschliessend offene Diskussion.
Dieser Abend findet im Rahmen des Projekts Farbenblind statt.
Die Teilnahme ist offen für alle und kostenlos. Dieses Angebot wird von der Integrationsförderung der Stadt Zürich im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms von der Kantonalen Fachstelle für Integrationsfragen (FI) sowie vom Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt.
Sihlquai 125
Photobastei 2. Stock
8005 Zürich
Schweiz